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Lohnsumme,400 %,Verschonung

Ist es für die Anwendung der Lohnsummenregelung bzw. der Regel- oder Optionsverschonung schädlich, wenn im Überwachungszeitraum Kurzarbeit geleistet und somit die Lohnsummen nicht eingehalten werden kann, oder besteht hier eine Sonderregelung?
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