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Zuwendungsnießbrauch,§§ 13 ff BewG

Mein Mandant ist Eigentümer eines Mehrfamilienhauses. Sein Vater hat ihn bei der Renovierung unterstützt. Nun möchte er dem Vater einen Nießbrauch einräumen, so dass dieser für eine begrenzte Zeit die Mieteinnahmen erhält. Fraglich ist, inwieweit der Nießbrauch der Schenkungssteuer unterliegt und inwieweit die Leistung des Vaters angerechnet bzw. gegengerechnet werden kann. Unterliegt die Einräumung des Nießbrauchsrechtes der Grunderwerbsteuer?
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