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§ 29 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG,Nießbrauchseinräumung,Rückabwicklung

Uns stellt sich folgende Frage/folgendes Problem: Zwei Geschwister (Schwester + Bruder) haben ein Haus geerbt. Durch eine rechtliche Fehlberatung kam es nun dazu, dass die Schwester dem Bruder den Nießbrauch an dem von ihr geerbten Eigentumsanteil eingeräumt hat. Dadurch kam es zu einem Vorgang, welcher der Schenkungsteuer zu unterwerfen war. Da dieses Ergebnis aber auch rechtlich definitiv nicht gewollt ist (der Bruder ist stark behindert), soll nun das Nießbrauchsrecht rückabgewickelt werden und dem Bruder eine lebenslängliches Wohnrecht eingeräumt werden. Nun die Frage: Wenn der Nießbrauch des Bruders gelöscht wird, ist dies dann ein Fall, welcher der Schenkungsteuer bei der Schwester unterliegt?
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