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Pflichtteilsverzicht,Abfindung,Wohnrechtsverzicht

Unsere Mandanten die Eheleute A + B haben zwei Söhne C+D. B hat ihrem Sohn C in 2018 ein Wohnrecht an einer Wohnung in Ihrem Haus eingeräumt. C war zum damaligen Zeitpunkt 18 Jahre alt. Die Schenkung wurde erklärt. Der Wert des Wohnrechts erreichte den persönlichen Freibetrag jedoch nicht, sodass keine Schenkungsteuer anfiel. Die Eintragung des Wohnrechts auf dem Grundbuch erfolgte zum damaligen Zeitpunkt aus finanztechnischen Gründen. Nunmehr soll ein Erbvertrag mit allen Parteien (A,B,C+D) abgeschlossen werden. Dieser Vertrag soll die Verteilung der Vermögens der Eltern im Erbgang regeln. Alleinerbe nach dem Vater (A) soll Sohn (C) werden. Er soll den Betrieb des A erhalten Alleinerbe nach der Mutter (B) soll Sohn(D) werden. Er soll das Wohnhaus der B lastenfrei erhalten. Es sollen noch diverse Vermächtnisse geregelt werden. Da D das Wohnhaus der B unbelastet erhalten soll, hier aber das Wohnrecht des C dinglich gesichert ist, soll Folgendes vereinbart werden: Die Mutter B spricht gegenüber C als Alleinerbe des A den Pflichtteilsverzicht unter der Voraussetzung aus, dass C auf sein Wohnrecht am Haus der Mutter B verzichtet. Der Wert des Wohnrechtes beträgt aktuell ca. 200.000 EUR. Ist der Verzicht des Wohnrecht gegenüber der Mutter eine Rückschenkung oder handelt sich um eine Gegenleistung für den Pflichtteilsverzicht, mit der Folge, dass hier kein schenkungsteuerlicher Sachverhalt vorliegt?  
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