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Darlehn der Mutter,verdeckte Einlage,Werterhöhung der Anteile

Eine Ein-Personen-GmbH hat zwei Darlehen aus Taipei (Taiwan, China). Diese Darlehen (eines in Höhe von 236.767,00 € und eines in Höhe von 234.360,00 €) stammen von der Mutter des einzigen Gesellschafters. Die Darlehen sollen der GmbH erlassen werden. Welche steuerlichen Konsequenzen hat dies? Ist es sinnvoll, die Darlehen auf den Sohn zu übetragen? Fällt Schenkungsteuer an? Wie ist der Erlass der Darlehen bilanztechnisch zu erfassen? Wie ist die Rechtslage (unabhängig von den oben genannten Darlehen) für den Sohn bei einer Erbschaft aus China, wenn die beiden Elternteile versterben?
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