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Geltendmachung Pflichtteilsanspruch,Rückforderungsrecht

Ehemann M. ist alleiniger Eigentümer einer Immobilie und verstirbt. Die Ehefrau F. wird Alleinerbin. Die Eheleute M. und F. haben eine gemeinsame Tochter K. Die Ehefrau F. will die geerbte Immobilie auf ihre Tochter K. übertragen. Hierbei soll der Pflichtanteilsanspruch von K. als Kaufpreis für die Immobilie verrechnet werden, die übrige Übertragung erfolgt im Wege der vorweggenommenen Erbfolge. Frage 1: Was muss K. tun, um gegenüber dem Finanzamt nachweislich ihren Pflichtanteilsanspruch von der Mutter F. geltend zu machen? Frage 2: Ist die direkte Verrechnung des Pflichtanteilanspruches als Übernahmepreis für die Immobilie möglich oder muss eine Auszahlung und anschließende Bezahlung erfolgen? Frage 3: Ist es für die erbschaft-/schenkungssteuerliche Berücksichtigung des Pflichtteilsanspruchs der Tochter K. unschädlich, wenn sich die Mutter F. Rückforderungsrechte vorbehält, wenn im Falle der Rückforderung der wertgesicherte Pflichtteilanspruch ausbezahlt werden muss?
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