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§ 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG,§§ 516 ff. BGB,§ 1030 BGB,§ 16 BewG,Übertragung unter Nießbrauchsvorbehalt

M, 70 Jahre alt, ist mit F, 50 Jahre alt, liiert, aber nicht verheiratet. M einziges Vermögen ist ein Einfamilienhauses EFH, steuerlicher Wert = gemeiner Wert 1 Mio. EUR, in dem M, F und deren gemeinsamer 20-jähriger Sohn S leben. M überlässt dem S das EFH gegen Nießbrauchsvorbehalt zugunsten des M und nach dessen Ableben zugunsten der F. Um F vor Erbschaftsteuer zu schützen, heiratet M kurz nach Überlassung des EFH an S die F. Hat dies irgendwelche steuerlichen Auswirkungen auf die Überlassung des M an S bei Ableben des M (außerhalb der Frist nach § 14 BewG) auf S bzw. kann die F irgendwelche Ansprüche gegen S aus der Überlassung des EFH geltend machen?
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