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§ 13a ErbStG,Erwerberlohn

Meine Mandantin beabsichtigt, ihrem Sohn ihre Apotheke im Wege der vorweggenommenen Erbfolge gegen dauernde Last zu übertragen. Der Sohn arbeitet zurzeit in der Apotheke seiner Mutter als angestellter Apotheker. Mein Frage bezieht sich auf die Ermittlung der Lohnsumme (bei 85 % Verschonungsabschlag). Die Apotheke beschäftigt zwischen zehn und zwölf Mitarbeiter (inkl. dem Beschenkten). Da der Sohn nach Übertragung der Apotheke nicht mehr Angestellter, sondern Inhaber ist, er aber wie vorher auch in der Apotheke, jetzt als Unternehmer, arbeitet (ein weiterer Apotheker wird nicht eingestellt), stellt sich mir die Frage, wie sich dies in der Berechnung der Lohnsumme auswirkt. Es ist kommt doch sicher bei kleineren Einzelunternehmen vor, dass der potenzielle Erbe als Angestellter arbeitet und nach Übertragung des Unternehmens weiter seinen bisherigen Posten ausübt und hierfür kein neuer Arbeitnehmer eingestellt wird. Wird dies in der Berechnung der Lohnsumme berücksichtigt? Oder werden hier nur rein die durchschnittlichen Zahlen der letzten fünf Jahre abgestellt?
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