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Behaltensregelungen,§ 13a ErbStG,Optionsverschonung

Wie sind die Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen die „Auflagen“ der Optionsverschonung während der sieben Jahre? Wird dann anteilig Erbschaftsteuer fällig? Fällt man in die „Regelverschonung“? Wie werden die sieben Jahre berechnet (Startpunkt/Endpunkt)?
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