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Steueranrechnung,Doppelbesteuerung,§ 21 ErbStG

Von unserem Mandanten ist die Mutter in den Niederlanden ansässig. Die Mutter besitzt ein Vermietungsobjekt mit 6 Parteien. Unser Mandant suchte uns bezüglich der Versteuerung des Erbes in Deutschland auf. Ein holländischer Steuerberater hatte mitgeteilt, dass in Bezug auf die Erbschaft 10 % pauschal des Wertes in den Niederlanden versteuert werden müssen. Erfolgt eine Anrechnung der gezahlten Steuern in Deutschland? Wie ist der Sachverhalt in Deutschland zu bewerten?
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