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gemischte Schenkung,Darlehensübernahme,objektive Wertdifferenz

Im vorliegenden Fall wird Grundvermögen, dass beiden Eltern gehört, an die Tochter veräußert. Es soll ein fremdüblicher Preis von € 1.800.000,– als Kaufpreis vereinbart werden. Der Preis richtet sich nach dem Wert eines Gutachtens für das Grundvermögen. Ferner soll die Tochter die bestehenden Darlehen von € 900.000,– übernehmen. In der Fachliteratur habe ich gelesen, dass ein Verkauf erst bei mindestens 20 % unter dem Verkehrswert wie eine Schenkung gesehen wird. Könnte man im vorliegenden Fall folgende Berechnung zur Schenkungsteuer zu Grunde legen? Veräußerungspreis € 1.800.000,– abzgl. 20 % € 360.000,– abzgl. Schuldübernahme € 900.000,– verbleibt € 540.000,– abzgl. Freibetrag Eltern € 800.000,– verbleibt steuerpflichtig € 0,–
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