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§ 12 Abs. 1 ErbStG i.V.m. § 6 Abs. 1 u. 2 sowie § 5 Abs. 2 BewG,§ 14 BewG,Sukzessivnießbrauch

Oma übergibt ein MWG an Sohn und Enkel, behält den vollen Nießbrauch; nach ihrem Versterben erhält der Sohn den Nießbrauch am Hälfteanteil des Enkels. In der STE des Enkels wurde der Nießbrauch des Vaters wegen aufschiebender Bedingung nicht berücksichtigt, nach dem Tod der Oma nach zwölf Jahren will das FA die Belastung der Oma nicht mehr abziehen, sondern nur die jetzige Belastung durch den Vater. Der Enkel hat eigentlich noch nichts erhalten, zuerst den Nießbrauch der Oma und nun den Nießbrauch des Vaters. Das FA hätte nach meiner Meinung (Bereicherung) jetzt den Nießbrauch der Oma nach der tatsächlichen Laufzeit und den jetzt entstandenen des Vaters nach Tabelle BewG abziehen müssen.
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