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Mehrere Erwerbe,Anzeigepflichten,§ 30 ErbStG

Ein Ehepaar hat im Jahr 2013 seinen beiden Söhnen jeweils einen Geldbetrag von 80.000,00 Euro geschenkt. Im Jahr 2017 wurden noch einmal Grundstücke übertragen. Die Grundstückserwerbe wurden durch den Notar dem zuständigen Finanzamt angezeigt. Insgesamt liegt der Wert der Schenkungen unter 400.000,00 Euro. Die Schenkung des Geldbetrags wurde dem Finanzamt nicht angezeigt. Was passiert bei Anzeige der Schenkung aus dem Jahr 2013 im Jahr 2020? Es reicht eine kurze Darstellung.
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