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§ 14 BewG,§ 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG,§ 10 Abs. 5 Nr. 2 ErbStG,§§ 179 ff. BewG,§ 198 BewG,Bewertung Immobilie

Das Finanzamt ist bei der Ermittlung des Grundbesitzwertes eines bebauten (gemischt genutzten) Grundstückes im Ertragswertverfahren abgewichen = 8,3 Mio. EUR. Da das Grundstück mit einem Nießbrauch belastet ist, stellt sich nun die Frage, ob dann der Jahreswert des Nießbrauchs analog zu erhöhen ist. Statt der Betrachtung der letzten drei Jahre vor Erbfall habe ich folgende Argumentation geplant: Das FA hat einen Rohertrag von 547.000 EUR ermittelt abzüglich Bewirtschaftungskosten lt. Gutachterausschuss in Höhe von 75.000 EUR = Reinertrag von 472.000 EUR p.a. Hiervon wollte ich noch die durchschnittlichen Schuldzinsen pro Jahr von 40.000 EUR abziehen und somit 432.000 EUR als Jahreswert des Nießbrauch ansetzen. Ist dies durchsetzbar?
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