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Unbeschränkte Steuerpflicht,§ 2 ErbStG,Anrechnung ausländischer Erbschaftsteuer nach § 21 ErbStG

Erblassser (2019 verstorben) ist Deutscher mit Wohnsitz in München. Erben (Kinder) sind ebenfalls Deutsche mit Wohnsitz Deutschland, einer in Liechtenstein, Erbmasse überwiegend in D (Immobilie, Wertpapiere, Bargeld), eine Immobilie in Finnland. Frage: Gibt es mittlerweile ein DBA für ErbSchSt? Wie wird in vorliegenden Fall mit der Immobilie in Finnland verfahren? Gibt es für den Erben in Liechtenstein Besonderheiten?
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