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Umsatzsteuer,Vermittlungsleistung,Unternehmereigenschaft

A betreibt in Deutschland die A Umzugs-GmbH. Es kommt ab und an vor, dass ehemalige vorwiegend private Umzugskunden einen neuen Umzugsauftrag der A Umzugs-GmbH vermitteln und hierfür eine Vermittlungsprovision fordern. Die A Umzugs-GmbH erhält dann von der Privatperson ein Schreiben, man möge ihr für die Vermittlung des Umzugs des X eine Vermittlungsprovision von 300 EUR auf ihr Konto überweisen. Reicht dies als Beleg für die A Umzugs-GmbH aus und dafür, dass diese den Betrag ohne Ausweis der gesetzlichen Umsatzsteuer der Privatperson überweist, oder muss die A Umzugs-GmbH ggf. mit einer Gutschriftrechnung mit Umsatzsteuerausweis an die Privatperson abrechnen? Wer (Privatperson oder A-GmbH) müsste wem gegenüber wie (einfaches Schreiben Privatperson oder Gutschrift durch A Umzugs-GmbH, mit/ohne Umsatzsteuerausweis) abrechnen, wenn eine Privatperson einen gewerblichen Umzugskunden an die A Umzugs-GmbH vermittelt?
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