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Umsatzsteuer,Schadensersatz,Abstandssumme

Unternehmer A schließt mit Kunde K, der ebenfalls Unternehmer ist, einen Kaufvertrag ab, dessen Ausführung bis zu 18 Monate später erst ausgeführt wird. Im Vertrag wird bei vorzeitiger Auflösung durch den Kunden oder verweigerter Annahme ein Schadensersatz i. H. v. 40 % der Auftragssumme vereinbart. Bei vorzeitiger Auflösung des Vertrags wird dann die Abstandssumme per Rechnung angefordert. Frage: Handelt es sich bei dieser Abstandssumme um einen Verzicht auf Ausführung des Vertrags und somit um einen steuerbaren und steuerpflichtigen Leistungsaustausch (unechter Schadensersatz), so dass die MwSt offen ausgewiesen werden muss?
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