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Umsatzsteuer-Voranmeldung,Verspätungszuschlag,§ 18 UStG

Sachverhalt: Wir haben für die UStVA Dezember fristgerecht Fristverlängerung beantragt. Diese wurde auch nicht abgelehnt. Durch die Nichtabgabe der UStVA Dezember war kein Antrag auf Dauerfrist möglich. Eine Fristverlängerung für die Dauerfrist wurde nicht separat gestellt. Das Finanzamt erlässt nun einen Verspätungszuschlag für die Dauerfrist. Fragestellung: Ist der Antrag auf Fristverlängerung für die Dezember-UStVA für das FA auch für die Dauerfrist auszulegen, obwohl es nicht schriftlich beantragt wurde?
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