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Bemessungsgrundlage,Umsatzsteuer,Pkw-Nutzung

Sachverhalt: Die Privatnutzung des Pkw wird ertragsteuerlich nach der 1-%-Regelung ermittelt. Laut Drei-Monats-Aufschrieb kann nachgewiesen werden, dass die betriebliche Nutzung bei ca. 75 % liegt. Ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch liegt nicht vor. Auch für die Zukunft kann anhand geeigneter Aufzeichnungen, Dokumentation der betrieblichen Fahrten, Terminkalendereintragungen eine 75-%-Nutzung nachgewiesen werden. Ist es nun zulässig, für die Ermittlung der unentgeltlichen Wertabgabe i.S. des § 3 Abs. 9a Nr. 1 UStG eine Schätzung der privaten Nutzung durchzuführen? Das heißt, im Ergebnis werden nur 25 % der Vorsteuerbeträge korrigiert. Bei der „normalen“ Anwendung der 1-%-Regelung würde lediglich ein pauschaler Abschlag für nicht mit Vorsteuer belasteten Ausgaben i.H.v. erfolgen. Durch die Schätzung würde ein Abschlag von 75 % vorgenommen werden.
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