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§ 22 UStG,Einzelaufzeichnung,Sachentnahme

Unser Mandant, ein Hotelier, bietet ausschließlich Frühstück an. Er möchte keinen Pauschbetrag nutzen, sondern die Einzelentnahmen aufzeichnen. Gibt es hierfür spezielle Vorgaben, damit das Finanzamt diese anerkennt? Eigentlich möchte er nachweisen, dass er gar keine Entnahmen tätigt. Gibt es hierfür evtl. eine besondere Möglichkeit?
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