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Umsatzsteuer,Steuerentstehung,Schlussrechnung

Kurze Sachverhaltsschilderung: Unternehmer: Sollversteuerung Voranmeldezeitraum (folgend kurz genannt VAZ) Es handelt sich um eine sonstige Leistung gem. § 3 (9) UStG. Bei der Leistung handelt sich um den Zeitraum 01.01.2017–31.12.2017. Nebst lfd. Vereinnahmung von Vorschüssen wurde die Schlussrechnung jedoch erst im VAZ November 2018 geschrieben. In welchen VAZ ist die Umsatzsteuer aus der Schlussrechnung abzuführen?
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