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USt,VSt,Kfz

Der Steuerpflichtige A ist Alleingesellschafter der B-GmbH. Zum Betriebsvermögen der B-GmbH gehört seit 2018 ein neuer Luxussportwagen. Der Kaufpreis betrug 179.000 EUR. Die im Kaufpreis enthaltene Vorsteuer beläuft sich auf 28.580 EUR. Das Fahrzeug wurde als Wertanlage angeschafft, da diese Baureihe nachweislich besonders wertstabil ist. Das Finanzamt und der Steuerpflichtige sind sich daher einig, dass das Fahrzeug unstrittig dem ertragsteuerlichen Betriebsvermögen zuzuordnen ist. Das Fahrzeug wird in sehr geringem Umfang zu einzelnen betrieblichen Fahrten genutzt, die mittels ordnungsgemäßem Fahrtenbuch nachgewiesen werden konnten. Die Gesamtlaufleistung seit der Anschaffung im Jahr 2018 bis heute beträgt rund 2.500 km. Ist das Fahrzeug auch dem umsatzsteuerlichen Unternehmensvermögen zuzuordnen, so dass die im Kaufpreis enthaltene Vorsteuer geltend gemacht werden kann?
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