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§ 3 Abs. 9 UStG,§ 3a UStG,§ 3 Abs. 4 UStG,§ 3 Abs. 7 Satz 1 UStG,§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 UStG,Werklieferung an den Vermieter,Hilfsgeschäfte

Eine umsatzsteuerpflichtige GbR mit EÜR hat neue Büroräume angemietet. Mit dem Vermieter wird eine Vereinbarung des Inhalts geschlossen, dass der Mieter die Umbaumaßnahmen (Maler- und Fußbodenarbeiten, Elektroarbeiten) auf eigene Rechnung ausführt. Die Rechnungen wurde alle an die GbR gestellt. Der Vermieter hat sich einverstanden erklärt, diese Aufwendungen bis zu einem Höchstbetrag von 50.000 Euro zu übernehmen und die Miete für die nächsten 36 Monaten entsprechend zu reduzieren. Eine Entschädigung für einen etwaigen Restwert erhält der Mieter zu keinem Zeitpunkt. Ertragsteuerlich habe ich diesen Sachverhalt bereits überprüft. Allerdings gibt es ein sehr aktuelles Urteil zu dem Thema „Mietereinbauten Erstattung durch Vermieter“. Danach liefert der Mieter sofort an den Vermieter umsatzsteuerpflichtig weiter. In dem entschiedenen Fall erfolgte sofort die Erstattung durch den Vermieter. In meinem Fall liefert der Mieter monatlich an den Vermieter? Fragen: Wie ist der Sachverhalt umsatzsteuerlich zu würdigen? Liefert der Mieter sofort an den Vermieter? Dann muss der Mieter dem Vermieter eine Rechnung über den übernommenen Wert erstellen? Erfolgt die Lieferung mit jedem Mietmonat? Entstünde dann monatlich die USt und gleichzeitig die VSt?
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