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Umsatzsteuer,Rechnungsberichtigung,Schadensersatz

A bekommt von B aus Israel den Auftrag, ein Werkzeug zu bauen und nach Israel zu liefern. B ändert die Lieferkondition und bestimmt, dass die Lieferung an C nach Deutschland erfolgen soll. B zahlt auf die Rechnung mit deutscher Umsatzsteuer nur den Nettobetrag an A. C teilt A mit, dass das Werkzeug nicht mehr benötigt wird und von A (dort liegt das Werkzeug noch immer) verschrottet werden soll. Laut Buchhaltung ist die Umsatzsteuer aus der Rechnung an B noch offen. Wie würden Sie hier vorgehen? Rechnungsstorno an B und Nettobetrag als Schadensersatz vereinnahmen? Oder haben Sie einen anderen Vorschlag?
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