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Umsatzsteuer,Vorsteuerabzug,EU-USt-IdNr.

Einer meiner Mandanten bekam von einem Softwareanbieter mit Sitz in Kalifornien (USA) eine Rechnung über Softwarelizenzen mit Ausweis deutscher Umsatzsteuer (19 %) und der Angabe einer USt-ID des Lieferanten. Allerdings bestand die USt-ID des Lieferanten aus „EU“ und neun Ziffern (Beispiel EU826012240). Berechtigt eine solche Rechnung zum Vorsteuerabzug? Falls nicht, nach welchen Regelungen ist hier zu buchen?
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