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Differenzbesteuerung,Gesamtdifferenzmethode

Abschn. 15.1 Abs. 13 Satz 7 UStAE sagt: „Allerdings können innerhalb desselben Besteuerungszeitraums negative mit positiven Gesamtdifferenzen einzelner Voranmeldungszeiträume verrechnet werden.“ Wenn ich im Januar 2019 eine negative Differenz habe und im Februar 2019 eine positive Differenz, kann ich im Februar schon die negative Differenz verrechnen oder erst mit Dezember 2019 bzw. der Jahreserklärung? Der Prüfer meint, das geht erst mit der Jahreserklärung!
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