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Umsatzsteuer,Rechnungsausstellung,Anschrift des Leistungsempfängers

Ein Gesellschaft besitzt Grundbesitz, den sie mit Umsatzsteuer vermietet. Die Arbeiten tätigt eine Hausverwaltung, die auch die Rechnungen erhält. Hier werden die Rechnungen an die Hausverwaltung c/o für die Gesellschaft geschrieben. Bisher wurde zusätzlich die Firmenadresse der Gesellschaft mit aufgenommen. Die Immobiliengesellschaft ist umgezogen! Frage: Ist die Angabe der genauen, vollständige Adresse der Gesellschaft weiterhin notwendig (mit dem neuen Adressaten!), oder reicht die vollständige Adresse der Hausverwaltung mit der Angabe des Firmennamens bzw. der alten Adresse?
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