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innergemeinschaftlicher Erwerb,Vorsteuervergütungsverfahren,Korrespondenz innergemeinschaftliche Lieferung und Erwerb

Unternehmer A aus Deutschland bestellt bei Unternehmer B aus Frankreich einen Gegenstand. Beim Bestellvorgang ist es A nicht möglich, seine deutsche USt-ID zu hinterlegen. A erhält von B eine Rechnung mit ausgewiesener französischer Umsatzsteuer, netto 100,00 € zzgl. 20 % VAT = 120,00 €. Trotz der Bitte um Rechnungsberichtigung erhält A keine Rechnung über einen innergemeinschaftlichen Erwerb. Frage: Muss A trotzdem einen innergemeinschaftlichen Erwerb versteuern und als Basis die gezahlten 120,00 € verwenden oder ist die Verbuchung ohne Vorsteuerabzug (somit 120,00 €) und ohne Erklärung eines innergemeinschaftlichen Erwerbs möglich?
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