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TÜV,Gebühren,Posten

Mein Mandant betreibt eine Kfz-Werkstätte. Für die Pkws seiner Kunden lässt er die Hauptuntersuchung (TÜV) durchführen. Vom TÜV werden meinem Mandanten für einen Pkw bspw. 70 € ohne USt in Rechnung gestellt! Da die Hauptuntersuchung auf der Hebebühne meines Mandanten durchgeführt wird, berechnet er seinen Kunden 6 € mehr, er verlangt demzufolge 76 €. Auf diese 76 € erhebt mein Mandant keine USt, da es sich aus seiner Sicht lediglich um die Weiterberechnung der TÜV-Gebühren handelt. Meine Fragen: 1. Ist meine Auffassung zutreffend, dass im o.g. Beispiel lediglich 70 € ohne USt weiterberechnet werden dürfen? 2. Bei einer Weiterberechnung von 76 € ohne USt: Muss mein Mandant USt aus 6 € oder aus 76 € an das Finanzamt abführen? 
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