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Belegnachweis,§ 14 Abs. 4 UStG,rückwirkende Rechnungsberichtigung

Die A-GmbH liefert Ware steuerfrei nach § 4 Nr. 1b UStG in diverse EU-Mitgliedstaaten. Im Rahmen einer USt-Sonderprüfung hat das Finanzamt festgestellt, dass bei zwei Rechnungen der Hinweis auf Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 1b UStG fehlt. Das Finanzamt versagt die Steuerbefreiung und fordert 19 % Umsatzsteuer nach. Zudem behauptet das Finanzamt, dass eine nachträgliche Korrektur/Richtigstellung der Rechnung nicht möglich sei. Ist die Auffassung des Finanzamts zutreffend? Kann die Rechnung im laufenden Voranmeldungszeitraum korrigiert werden und die im Rahmen der Prüfung gezahlte Umsatzsteuer vom Finanzamt zurückgefordert werden?
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