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§ 3 Abs. 9 UStG,§ 4 Nr. 12 Satz 1 Buchstabe a UStG,§ 9 Abs. 2 UStG,§ 15a UStG,§§ 44,45 UStDV,Vorsteuerkorrektur

Meine Mandantin (GmbH mit Sitz in Dtl. und umsatzsteuerpflichtiger Unternehmerin) hat sich im Jahr 2019 ein Gebäude gekauft (ohne USt) und wollte dies umbauen und zu 69 % umsatzsteuerpflichtig vermieten. Der Umbau erfolgte, die geplanten umsatzsteuerpflichtigen Mieter jedoch haben dann nicht gemietet, sodass dann eine Arztpraxis (umsatzsteuerfrei) eingezogen ist. Nun wurden 69 % Vorsteuer aus dem Umbau geltend gemacht. Hat die Korrektur im Rahmen des § 15a UStG über zehn Jahre zu erfolgen oder ist der gesamte Betrag mit der Jahreserklärung 2019 zu korrigieren? Kann man die Umbaukosten – sofern möglich – direkt den Einheiten zuordnen oder sind alle Umbaukosten einheitlich zu behandeln?
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