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Umsatzsteuer,Ort der Leistungserbringung,Steuersatz

Sachverhalt: Eine Lehrerin, in Teilzeit beschäftigt, ist zusätzlich freiberufliche Künstlerin. Durch Auftragsarbeiten bzw. Kunstinstallationen erzielt sie in etwa Einnahmen von € 24.000,00 und trägt zugleich Ausgaben in selbiger Höhe, sodass es zu keinem oder kaum Überschuss kommt. Auftraggeber für diese Projekte sind i. d. R. deutsche Museen. Die Kunstinstallationen werden in inländischen Museen errichtet. Wie sind diese künstlerischen Leistungen umsatzsteuerlich zu beurteilen?
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