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Umsatzsteuer,Leistungsaustausch,Spenden

Ein Verein erhält vom Online-Anbieter G GmbH vierteljährliche Provisionen aus Einkäufen, die Vereinsmitglieder über die Plattform bei dort angehörigen Onlinehändlern tätigen. Das Angebot ist ausschließlich gemeinnützigen Vereinen vorbehalten. 1. Umsatzsteuer Sind die Provisionen umsatzsteuerlich relevant? Ein Leistungsaustausch zwischen G und dem Verein liegt m. E. nicht vor. 2. Ertragsteuerliche Zuordnung Wie sind die Provisionen ertragsteuerlich zuzuordnen? Mangels wirtschaftlicher Betätigung eher nicht im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb und mangels Satzung auch nicht im Zweckbetrieb. Können die Provisionen als Spende im ideellen Bereich berücksichtigt werden? 
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