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Umsatzsteuer,Leistungsaustausch,Bemessungsgrundlage

Wir bitten Sie um steuerliche Beurteilung folgenden Sachverhalts aus Sicht des Umsatzsteuerrechts. Die A-GmbH hält jeweils 80 % der Anteile an der B-GmbH, C-GmbH, D-GmbH. Es besteht keine USt-Organschaft. Die B-GmbH erbringt an C-GmbH und D-GmbH operative Dienstleistungen. Auf Ebene der B-GmbH entstehen Personal- und Materialkosten. An diesen Kosten werden C-GmbH und D-GmbH jeweils anteilig beteiligt. Kann die B-GmbH die entstandenen Kosten im Rahmen eines sog. Kostenpools ohne Gewinnaufschlag an die C-GmbH und D-GmbH weiterbelasten, sodass kein Leistungsaustausch vorliegt, sondern nur die Kostenbeteiligung? Welche Kosten können im Rahmen eines solchen Pools ohne Gewinnaufschlag weiterbelastet werden?
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