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Umsatzsteuer,Leistungsaustausch,Sponsoring

Es handelt sich um einen gemeinnützigen Verein, der Bildungsveranstaltungen durchführt. Die Gemeinnützigkeit wird anerkannt. Er hat u.a. Wirtschaftsunternehmen als fördernde Mitglieder. Diese dürfen auf der Internetseite des Vereins unter einem Unterpunkt (Fördernde Mitglieder) ihr Logo darstellen. Sie sind alphabetisch sortiert und alle, die sich nennen lassen wollen, sind aufgeführt. Klickt man auf das Logo, dann öffnet sich ein Unterpunkt, der eine Kurzbeschreibung des Unternehmens zeigt. Sie wird vom Unternehmen selbst erstellt und darf max. 1.000 Zeichen umfassen. Die Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und die Webadresse des Unternehmens sind aufgeführt. Ein Anklicken und Weiterleiten an die Website des Unternehmens ist nicht möglich. Es gibt keine spezielle Vereinbarung zu dem Logo auf der Website, es gibt Unternehmen, die nicht genannt werden wollen. Die Höhe des Mitgliedbeitrags ist nicht abhängig von dem Logo auf der Internetseite. Kann man gem. des Sponsoringerlasses i.V.m. OFD Nürnberg v. 21.1.2000 etc. davon ausgehen, dass es sich um umsatzsteuerfreies Sponsoring im Vermögensverwaltungsbereich handelt (kein Leistungsaustausch und passive Werbung)? Eine Verlinkung auf die Website der Unternehmen ist nicht möglich.
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