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§ 2 Abs. 1 UStG,§ 2 Abs. 2 Nr. 1 UStG,Abschn. 2.8 UStAE,Umsatzsteuerliche Organschaft

Mein Mandant ist Inhaber eines Immobilienbüros (Einzelunternehmen). Er ist zu 50 % an der B-GmbH & Co. KG beteiligt. Die KG hält über eine Tochtergesellschaft 90 % an der C-GmbH (Bauträger). Die restlichen 10 % hält mein Mandant. Zwischen der KG und der B-GmbH besteht finanzielle und organisatorische Eingliederung. Die wirtschaftliche Eingliederung ist nicht gegeben, da die KG keinerlei Leistungen für die B-GmbH erbringt. Das Einzelunternehmen vermarktet die Objekte der B-GmbH und wird außerdem für eine Vielzahl von Kunden tätig. Kann die Leistung meines Mandanten für die B-GmbH der KG zugeordnet werden (z.B. über Sonder-BV) und dadurch eine umsatzsteuerliche Organschaft entstehen?
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