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Umsatzsteuer,Leistungsempfänger,Korrektur

Unternehmer A liefert im Jahr 2015 Waren aus und erstellt im Jahr 2015 die Ausgangsrechnung mit den Daten aus der Auftragsannahme/Vertrag. Im Jahr 2020 meldet sich der Kunde, der auch ein Unternehmer ist, und verlangt die Korrektur der Rechnung, und zwar vorher Herr X, jetzt auf Eheleute x+y und andere Anschrift. Frage: 1. Können Ausgangsrechnungen, die nicht von A versehentlich falsch ausgestellt wurden, nachträglich geändert werden und wenn ja, wie lange? 2. Wie wäre die korrekte Vorgehensweise: Stornierung der Rechnung aus dem Jahr 2015 und neu zu erstellende Rechnung mit Rechnungsdatum und Rechnungsnummer aus dem Jahr 2020 (evtl. mit Hinweis, dass die Lieferung 2015 war und Abzug der Zahlung als acto?) oder kann die alte Rechnung einfach mit den Änderungen mit gleichem Datum und Rechnungsnummer aus dem Jahr 2015 neu ausgedruckt werden (was jedoch viele Rechnungsprogramme nicht zulassen!)?
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