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Umsatzsteuer,Entgelt,Durchlaufende Posten

Arzt (Betriebsmedizin) ist umsatzsteuerpflichtig. Außerdem erhält er von der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH) Entschädigungen für Sitzungen (z. B. für Zeiten betr. Sitzung, Aktenstudium, Fahrtzeit) und daneben einen sogenannten „Auslagenersatz“ für gefahrene km mit dem eigenen Pkw. Die KVH hat eine Gutschrift wie folgt erstellt. Die Aufwandsentschädigungen ohne den sogenannten „Auslagenersatz“ werden von der KVH umsatzsteuerpflichtig behandelt. Jedoch wird der sogenannten „Auslagenersatz“ nicht der Umsatzsteuer unterworfen. Da die Fahrt mit dem eigenen Pkw m. E. keine Ausgabe im Namen und für Rechnung des Leistungsnehmers (KVH) ist, liegt m. E. kein Auslagenersatz vor und die gezahlten Fahrtkosten sind umsatzsteuerpflichtig. Eine Rechnung der Gutschrift der KVH sende ich Ihnen per E-Mail zu. Frage: Sind die Fahrtkosten nun steuerpflichtig oder steuerfrei? 
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