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Umsatzsteuer,Abgrenzung Lieferung/Sonstige Leistung

Zum o. g. Gutachten habe ich noch folgende Frage: Änderung des Sachverhalts: A entwickelt nur das Prototypen-Gummiteil, nicht das Werkzeug, das zur Herstellung benötigt wird. Das Werkzeug wird von C in China entwickelt und nur für die Herstellung der Prototypen verwendet. A hat für das Werkzeug keine Verwendung, es verbleibt in China. C sendet nur die Prototypen-Gummiteile zu A. C rechnet die Entwicklungskosten für das für die Herstellung benötigte Werkzeug ab. Die Gummiteile haben im Vergleich zu den Entwicklungskosten des Werkzeugs einen völlig untergeordneten Wert. Frage: Ist lt. diesem Sachverhalt die Leistung des C an A als sonstige Leistung zu beurteilen oder liegt dennoch eine Lieferung vor, obwohl nur Material in Höhe von „Cent-Beträgen“ an A gesendet werden?
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