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Umsatzsteuer,Einkommensteuer,Zuordnungsentscheidung Wirtschaftsgut

Zwei Brüder bilden zusammen eine GbR. Die GbR hat ein bebautes Grundstück erworben und vermietet dies zu 100 % umsatzsteuerpflichtig an fremde Unternehmen (Büroräume). Andere Einkünfte erzielt die GbR nicht. Im September 2019 erwirbt der Gesellschafter A auf Rechnung der GbR einen Pkw. Er führt ab dem Erwerbstag ein Fahrtenbuch. Am Jahresende wird ein Nutzungsanteil für Belange der GbR mit 18,5 % ermittelt. Die restlichen Fahrten sind zum einen rein privat, zum überwiegenden Teil aber Fahrten von und zur regelmäßigen Tätigkeitsstätte für die nichtselbständigen Einkünfte des Gesellschafters A. Weitere Einkünfte erzielt der Gesellschafter A nicht. Ein Vorsteuerabzug aus der Pkw-Anschaffung oder laufenden Kosten wurde bisher nicht geltend gemacht. Der Gesellschafter möchte gerne den Vorsteuerabzug vornehmen und die Fahrzeugkosten anhand der Auswertung des Fahrtenbuchs berücksichtigen. Ist eine Zuordnung des Pkw sowohl umsatzsteuerlich als auch ertragsteuerlich in der GbR möglich?
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