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Umsatzsteuer,Vergleichsvereinbarung,Schadensersatz

Unsere Mandantin hat einen Dienstleister verklagt wegen Falschberatung und hat einen außergerichtlichen Vergleich geschlossen. Der Dienstleister zahlt einen Vergleichsbetrag in Höhe von 1 Mio. € an unseren Mandanten. Unser Mandant nimmt dafür die Klage zurück. Mit dieser Vergleichszahlung sind alle mit der Klage geltend gemachten Ansprüche, wie wirtschaftliche Folgen der dargelegten Falschberatung, Rechtsanwaltskosten unseres Mandanten, Rückforderung des Beratungshonorars, abgegolten. Ist dieser Vergleichsbetrag als Schadensersatz nicht umsatzsteuerbar oder voll umsatzsteuerpflichtig oder vielleicht sogar aufzuteilen?
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