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Umsatzsteuer,Gutschriftserteilung,Berichtigung

Der Mandant hat im Jahr 2019 eine Leistung per Gutschrift abgerechnet. Das Entgelt wurde im Jahr 2019 gezahlt. Im Jahr 2020 stellt sich heraus, dass die Gutschrift versehentlich nicht auf den tatsächlich Leistenden ausgestellt wurde und auch die Zahlung nicht an den Leistenden erfolgt ist. Wie muss die Korrektur der Rechnung erfolgen? Welche Angaben muss die Rechnungskorrektur enthalten? Hat der Leistungsempfänger Anspruch auf Rückzahlung des Entgelts?
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