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Umsatzsteuer,Organschaft,Rechnungsausstellung

Wir haben zwei GmbHs. GmbH A betreibt eine Spedition. Die GmbH B betreibt eine Lkw-Vermietung. Die Lkws werden von der GmbH B ausschließlich an die GmbH A vermietet. In beiden Fällen ist A zu 100 % Gesellschafter der GmbH und auch alleiniger Geschäftsführer. A ist im Besitz einer Immobilie. Diese Immobilie wird als Büro, Lagerhalle und Abstellplatz an die A-GmbH vermietet. Des Weiteren ist in der Immobilie noch eine Wohnung, die durch A an angestellte Fahrer der A GmbH vermietet wird. Des Weiteren verpachtet A noch einen Abstellplatz für Lkws an die B GmbH. Sowohl die A als auch die B GmbH haben keinen eigenen Grundbesitz, somit auch keine Gelegenheit, die Fahrzeuge anderweitig zu parken etc. Besteht somit eine Organschaft mit A als Organträger und der A und B GmbH jeweils als Organgesellschaften? Somit müsste dann die Lkw-Vermietung durch die B GmbH an die A GmbH umsatzsteuerfrei erfolgen, oder?
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