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Umsatzsteuer,Rechnungsausstellung,Endrechnung

Mandant schreibt Abschlagsrechnungen und im Anschluss Endrechnungen. Beispielhaft sehen diese wie folgt aus: Abschlagsrechnung 1 Netto: 10.000,00 € USt 19 %: 1.900,00 € Brutto: 11.900,00 € Endrechnung: Auflistung aller Leistungen: 20.000,00 € ./. Abschlag 1: 10.000,00 € Restbetrag netto: 10.000,00 € USt 19 %: 1.900,00 € Brutto Restbetrag: 11.900,00 € Ist diese Vorgehensweise umsatzsteuerlich in Ordnung oder müssen zwingend der Gesamtbetrag der Leistung mit offener USt ausgewiesen und die Abschläge mit offener USt abgezogen werden? Aus unserer Sicht besteht bei o.g. Vorgehensweise keine Gefahr einer zu hoch ausgewiesenen USt (§ 14c UStG) und ich würde auf Abschn. 14.8 Abs. 11 UStAE verweisen. Sehen Sie dies genauso oder irgendwo noch ein Problem? (Hintergrund: Rechnungsprogramm des Kunden lässt keine andere Alternative zu.)
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