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Umsatzsteuer,Abgrenzung Lieferung/sonstige Leistung,Erstellung von Zahnersatz

Sachverhalt: Zahnarzt Z lässt in Serbien in einem Zahnlabor Zahnersatz fertigen. Die Materialien werden durch das Zahnlabor beschafft und verarbeitet. Z erhält eine Rechnung aus Serbien ohne Umsatzsteuer; insoweit korrekt. Die Finanzverwaltung/Zoll ist der Auffassung, dass die erbrachte Leistung Zahnersatz als Lieferung zu behandeln ist und damit der Einfuhrumsatzsteuer unterliegt. Frage: Erstellung Zahnersatz ZT 90212900 sonstige Leistung oder Lieferung?
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