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Umsatzsteuer,Steuerbefreiung,Einheitliche Leistung

Zwei Parteien vereinbaren ein verbindliches und notariell beglaubigtes Kaufangebot für ein Grundstück mit Wasserrecht und Wasserkraftanlage. Da die Rechtslage bezüglich der Betreibung der Anlage im Moment unklar ist, ruht diese. Der Käufer bittet sich daraufhin eine Bindefrist für das Angebot von vier Jahren aus. Die Verkäufer gewähren das Anliegen und erhalten dafür jährlich ein Bindeentgelt von 800 €, welches im Notarvertrag mit vereinbart ist. Ist dieses Bindeentgelt von der Umsatzsteuer befreit?
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