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§ 240 Abs. 1 S. 4 AO,Herabsetzung

Der Stpfl. hat aufgrund einer Schätzung einen Vorauszahlungsbescheid bekommen. Mit Einreichung der Erklärung wurde darum gebeten die VZ auf 0 € zu setzen. Dies ist nun auch erfolgt, die Säumniszuschläge werden aber weiterhin angefordert. Ist dies so rechtens, da die Steuer ja 0 € ist?
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