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Korrekturvorschrift,Grundlagenbescheid

Der Einkommensteuerbescheid 2018 ergeht im September 2019. Neben Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit werden Vermietungseinkünfte aus einer Grundstücks-GbR mit 0 € erklärt. Im Januar 2019 ergeht ein geänderter Einkommensteuerbescheid 2018, weil ein Grundlagenbescheid der Grundstücks-GbR Einkünfte aus V+V in Höhe von 15.000 € zuweist, so dass sich eine Steuernachzahlung ergibt. Dies ist korrekt, allerdings fällt jetzt auf, dass bereits in der Steuererklärung angesetzte außergewöhnliche Belastungen (agB) in Höhe von 3.000 € weder im ersten Einkommensteuerbescheid noch im geänderten Einkommensteuerbescheid vom Finanzamt berücksichtigt wurden. Frage: 1. Hat ein Einspruch in Bezug auf die agB Aussicht auf Erfolg? 2. Würde sich die Situation verändern, wenn die V+V-Einkünfte im ersten Steuerbescheid schon mit 15.000 € angesetzt worden wären?
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