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§ 394 FamFG,OFD Frankfurt/M. v. 31.08.2018 - S 0130 A-58-St 23,Vermögenslosigkeit und Gewerbeabmeldung

Unsere Mandantin ist eine UG (haftungsbeschränkt), die den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb eingestellt hat. Bis auf Vorsteuerguthaben, die in der nächsten Zeit erstattet werden, hat die Gesellschaft keinerlei Vermögen, was uns, nach Rücksprache mit dem Gesellschafter, veranlasste, eine Löschung (wegen Vermögenslosigkeit) der Gesellschaft im Handelsregister vorzubereiten. Nun hat der Gesellschafter bereits Mitte Dezember das Gewerbe bei der Gemeinde abgemeldet. Ist eine Löschung wegen Vermögenslosigkeit nun noch möglich oder hat die vorzeitige Gewerbeabmeldung negative Auswirkungen auf das geplante Vorhaben?
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