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§ 45 AO,eigenhändige Unterschrift

Sachverhalt: Unsere Mandantin war verheiratet, der Ehemann hatte eine Tochter aus erster Ehe, die minderjährig ist. Der Ehemann ist plötzlich Anfang 2019 verstorben, es gibt kein Testament und daher sind die Witwe und die minderjährige Stieftochter gemeinsame Erben. Frage: Muss der Stieftochter bzw. deren Rechtspfleger die gemeinsame Einkommensteuererklärung 2018 der Eheleute zur Zustimmung vorgelegt werden, um wirksam abgegeben zu werden? Durch die elektronische Übermittlung wird vom Finanzamt ja keine Unterschrift mehr verlangt.
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